Neues Landesnaturschutzgesetz verabschiedet
Das neue LNatSchG (Landesnaturschutzgesetz NRW) ist verabschiedet. Das Jagdreiten in NRW ist gerettet. Auch sonst sind die Regelungen der §§ 57-65 im Großen und Ganzen nicht schlechter als vorher, z. T. besser. In jedem Falle haben die Reiter aber auch die Verantwortung, sich in Wald und Flur vernünftig zu benehmen. Bei den Beratungen ist deutlich moniert worden, dass nur ein Bruchteil der Ausreiter Reitplaketten an ihren Pferden haben und sich dies ändern müsse. Ansonsten könnten die Regelungen auch wieder verschärft werden.
Gut ist auch die folgende Vorschrift:
"(2) Das Reiten im Wald ist über den Gemein-gebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege."
Damit ist auch ohne Ausweisung eines Reitweges und auch ohne Freistellungsregelung im Wald das Reiten auf befestigten oder naturfesten Waldwirtschaftswegen erlaubt.
Zu finden ist das Ganze unter:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Landesnaturschutzgesetz/index.jsp
Viele Grüße,
Dieter Erning
Ammerweg 116
59071 Hamm